Ratgeber
Formular 5472 oder 5471: welches gilt für Sie?
Die Antwort für den Regelfall zuerst: Wenn Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben und eine US-LLC halten, ist das Formular 5472 Ihr Thema. Das 5471 betrifft die umgekehrte Richtung und wird nur relevant, wenn Sie zugleich US-Person sind.
Zuletzt geprüft: 2026-09-01
Die Richtung entscheidet
Beide Formulare gehören zur Informationsberichterstattung über grenzüberschreitende Beteiligungen. Der Unterschied liegt in der Richtung, in die die Beteiligung läuft.
Das Formular 5472 beruht auf Section 6038A. Es betrifft eine US-Gesellschaft, an der eine ausländische Person wesentlich beteiligt ist, und meldet Vorgänge zwischen dieser Gesellschaft und der ausländischen Seite. Hier kommt Kapital von außen in die USA.
Das Formular 5471 beruht auf Section 6038. Es betrifft eine US-Person, die an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt ist, und meldet diese Beteiligung samt Zahlen der ausländischen Gesellschaft. Hier geht die Beteiligung aus den USA hinaus.
Prüfen Sie an einem Fall also zuerst zwei Dinge: Wo ist die Gesellschaft gegründet, und wer hält sie. Eine in Wyoming gegründete LLC in der Hand eines in Wien Ansässigen ist eine US-Gesellschaft mit ausländischem Eigentümer. Eine in Zürich gegründete AG in der Hand eines US-Staatsbürgers ist eine ausländische Gesellschaft mit US-Eigentümer. Damit ist die Formularfrage in beiden Fällen entschieden.
Warum die Nummern so leicht durcheinandergehen
Die Verwechslung hat einen banalen Grund: Die Nummern unterscheiden sich in einer Ziffer, beide Formulare sind Information Returns, und beide beschäftigen sich mit ausländischen Personen und Gesellschaften. In Suchergebnissen und Forenbeiträgen laufen sie deshalb ständig durcheinander.
Ein Merksatz hilft: Beim 5472 ist die Gesellschaft, die meldet, eine US-Gesellschaft. Beim 5471 ist die Person, die meldet, eine US-Person. Wer meldet, verrät, welches Formular gemeint ist.
Wenn Sie in einem Angebot beide Nummern nebeneinander lesen, ohne dass die Konstellation genannt wird, ist das ein Warnzeichen. Die Formulare passen nur in seltenen Strukturen gleichzeitig.
Der Vergleich im Überblick
Die Zeile zum Umfang erklärt, warum das 5471 in der Praxis ein anderes Kaliber ist. Es verlangt Zahlen der ausländischen Gesellschaft in US-Systematik, teils mit mehreren Anlagen. Das ist Arbeit für eine CPA-Praxis mit Erfahrung in internationaler Berichterstattung.
Bei den Sanktionen nennen wir nur für das 5472 einen Betrag, weil er dort klar beschrieben ist: 25.000 USD je Formular und Steuerjahr, plus weitere 25.000 USD nach einer Fristsetzung von 90 Tagen. Für das 5471 gilt ein eigener Rahmen, den Sie in den dortigen Anweisungen nachlesen sollten.
| Formular 5472 | Formular 5471 | |
|---|---|---|
| Richtung | ausländische Beteiligung an US-Gesellschaft | US-Beteiligung an ausländischer Gesellschaft |
| Rechtsgrundlage | Section 6038A | Section 6038 |
| Wer meldet | die US-Gesellschaft | die US-Person |
| Typischer DACH-Fall | Einpersonen-LLC eines in Deutschland Ansässigen | US-Staatsbürger in Deutschland mit eigener GmbH |
| Gegenstand | Vorgänge mit nahestehenden Personen | Beteiligung, Bilanz und Ergebnis der ausländischen Gesellschaft |
| Umfang | in der Regel wenige Seiten | umfangreich, mit mehreren Schedules |
| Angehängt an | Pro-forma Form 1120 bei einer disregarded entity | die Erklärung des Meldepflichtigen |
| Frist bei Kalenderjahr | grundsätzlich 15. April | mit der Erklärung des Meldepflichtigen |
| Beschriebene Sanktion | 25.000 USD je Formular und Steuerjahr | eigener Rahmen mit Erhöhungen, siehe Anweisungen |
Der Regelfall im deutschsprachigen Raum
Der typische Leser dieser Seite wohnt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, ist keine US-Person und hält eine Einpersonen-LLC in Wyoming, Delaware, Florida oder New Mexico. Für diesen Fall ist die Lage eindeutig: Es geht um das Formular 5472.
Die LLC ist eine US-Gesellschaft. Ohne Wahl nach Formular 8832 oder 2553 ist sie eine disregarded entity, wird für die Meldepflichten nach Section 6038A aber wie eine Gesellschaft behandelt. Die Meldung wird an eine Pro-forma Form 1120 angehängt und nach den IRS-Anweisungen per Post oder Fax eingereicht, nicht elektronisch.
Ein Formular 5471 kommt in dieser Konstellation nicht vor, weil es keine US-Person gibt, die eine ausländische Gesellschaft hält. Wenn Ihnen jemand für diesen Fall ein 5471 anbietet, ist entweder die Konstellation missverstanden oder das Formular verwechselt.
Der Sonderfall: US-Person mit deutscher GmbH
Umgekehrt wird es für Menschen ernst, die zugleich US-Person sind. Dazu zählen unter anderem US-Staatsbürger und Inhaber einer Green Card, auch wenn sie seit Jahrzehnten in Europa leben. Für sie gelten die US-Erklärungspflichten weiter.
Hält eine solche Person Anteile an einer deutschen GmbH, einer österreichischen GmbH oder einer schweizerischen AG, kommt das Formular 5471 ins Spiel. Ob und in welchem Umfang eine Pflicht besteht, hängt von der Höhe der Beteiligung, den Stimmrechten und weiteren Merkmalen ab. Die Anweisungen unterscheiden mehrere Kategorien von Meldepflichtigen.
Diese Fälle sind aufwendig und gehören zu einer CPA-Praxis. Wir nennen sie hier nur, damit Sie wissen, wonach Sie suchen müssen. Wir bearbeiten kein Formular 5471 und geben dazu auch keine Einschätzung ab.
Wenn beide Nummern auf dem Tisch liegen
Es gibt Konstellationen, in denen beide Formulare berührt sind. Eine US-Person mit einer deutschen GmbH, die zusätzlich an einer US-Gesellschaft beteiligt ist, kann in beiden Systemen erfasst werden: über das 5471 wegen der GmbH und über das 5472, wenn an der US-Gesellschaft eine ausländische Person wesentlich beteiligt ist.
Auch der umgekehrte Weg kommt vor: Eine deutsche GmbH gründet eine US-Tochtergesellschaft. Dann ist die US-Gesellschaft nach Section 6038A berichtspflichtig, und die nahestehende Person ist die GmbH, nicht eine Privatperson.
Sobald mehrere Gesellschaften und mehrere Länder beteiligt sind, ist die Formularfrage nicht mehr das Hauptproblem. Dann geht es um Verrechnungspreise, Quellensteuern und Abkommensrecht, und das ist Beratung.
Warum der Aufwand so unterschiedlich ist
Das Formular 5472 fragt nach Beziehungen und Beträgen. Es will wissen, wer beteiligt ist und welche Summen zwischen den Beteiligten geflossen sind. Es ermittelt keinen Gewinn und braucht keine Bilanz.
Das Formular 5471 will die ausländische Gesellschaft in US-Kategorien abbilden: Bilanz, Ergebnis, Einkünfte bestimmter Art, teils Rechnungen nach US-Regeln. Eine deutsche Handelsbilanz lässt sich dafür nicht einfach übersetzen.
Praktisch heißt das: Beim 5472 ist die Selbsteinreichung für einen sorgfältigen Laien machbar. Beim 5471 ist sie es in der Regel nicht, und das liegt nicht am Formular, sondern an den Zahlen, die es verlangt.
Der Unterschied schlägt sich auch im Markt nieder. Für das 5472-Paket gibt es Festpreise, weil der Umfang vorhersehbar ist. Für ein 5471 werden Sie in der Regel nach Aufwand abgerechnet, weil niemand vorher weiß, wie viele Anlagen und wie viele Umgliederungen der Fall verlangt.
Was wir übernehmen und was nicht
Wir arbeiten ausschließlich auf der 5472-Seite: Formular 5472 mit Pro-forma Form 1120 vorbereiten, beim IRS einreichen, Übermittlungsbestätigung zusenden. Dazu die EIN, wenn sie fehlt. Die Jahresmeldung kostet 150 EUR, die EIN 50 EUR.
Für alles, was mit dem Formular 5471, mit US-Personen oder mit mehrstöckigen Strukturen zu tun hat, brauchen Sie eine CPA-Praxis. Wir leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Vertretung gegenüber dem IRS und sagen Ihnen offen, wenn Ihr Fall nicht in unseren Umfang passt.
Wenn Sie unsicher sind, welche Seite Ihr Fall betrifft, hilft eine einzige Frage: Sind Sie US-Staatsbürger oder Inhaber einer Green Card. Lautet die Antwort nein und halten Sie eine US-LLC, ist die 5472-Seite Ihr Thema, und die Formularfrage ist damit geklärt. Lautet sie ja, brauchen Sie eine Beratung, bevor irgendein Formular ausgefüllt wird.
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Häufige Fragen
Ich wohne in Deutschland und habe eine US-LLC. Welches Formular?
Grundsätzlich das Formular 5472, angehängt an eine Pro-forma Form 1120. Das 5471 betrifft die umgekehrte Richtung und setzt voraus, dass Sie US-Person sind.
Ist das 5471 einfach die Auslandsversion des 5472?
Nein. Die Formulare haben verschiedene Rechtsgrundlagen, verschiedene Meldepflichtige und einen sehr unterschiedlichen Umfang. Das 5471 verlangt Zahlen der ausländischen Gesellschaft, das 5472 Vorgänge mit nahestehenden Personen.
Wer ist US-Person?
Dazu zählen unter anderem US-Staatsbürger und Inhaber einer Green Card, unabhängig vom Wohnsitz, sowie Personen, die nach US-Regeln als ansässig gelten. Die genaue Einordnung ist eine Beratungsfrage.
Kann ein Fall beide Formulare auslösen?
Ja, das kommt vor, etwa bei einer US-Person mit einer deutschen GmbH und zusätzlich einer US-Gesellschaft mit ausländischer Beteiligung. Solche Konstellationen gehören zu einer CPA-Praxis.
Meine GmbH hält eine US-LLC. Welches Formular?
Dann ist die US-Gesellschaft nach Section 6038A berichtspflichtig, und die nahestehende Person ist Ihre GmbH. Das führt zum Formular 5472, nicht zum 5471.
Sind die Fristen gleich?
Nein. Das 5472-Paket ist bei kalenderjahrgleicher Gesellschaft grundsätzlich zum 15. April fällig. Das 5471 wird mit der Erklärung des Meldepflichtigen eingereicht und folgt deren Frist.
Bearbeiten Sie Formular 5471?
Nein. Unser Umfang ist die 5472-Seite mit Trägerformular sowie die EIN. Für ein 5471 brauchen Sie eine CPA-Praxis mit Erfahrung in internationaler Berichterstattung.