Von der Entscheidung bis zur ersten Rechnung
Eine US-LLC gründen: der ehrliche Ablauf
Eine natürliche Person aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kann eine US-LLC vollständig allein halten. Es gibt keine Staatsbürgerschaftsprüfung, keine Aufenthaltspflicht und keinen Grund, dafür in die USA zu reisen. Was es stattdessen gibt, ist eine Reihenfolge aus fünf Schritten, die von fünf verschiedenen Stellen bearbeitet werden, jede mit eigenem Tempo. Diese Seite beschreibt sie vollständig, einschließlich der Teile, über die in der Werbung selten gesprochen wird.
Was eine LLC ist, und was sie nicht ist
Eine Limited Liability Company ist eine Gesellschaftsform des amerikanischen Rechts, die von einem einzelnen Bundesstaat eingetragen wird. Sie trennt Ihr Privatvermögen vom Vermögen der Gesellschaft, sie kann Verträge schließen, Rechnungen stellen und Konten führen. Damit enden die Gemeinsamkeiten mit einer GmbH allerdings weitgehend.
Der wichtigste Unterschied liegt in der Besteuerung. Eine LLC mit einer einzigen Inhaberin oder einem einzigen Inhaber gilt steuerlich standardmäßig als nicht existent, im amerikanischen Sprachgebrauch als disregarded entity. Sie zahlt selbst keine Bundeseinkommensteuer; das Ergebnis wird der dahinterstehenden Person zugerechnet. Genau deshalb verlangt der IRS trotzdem eine jährliche Meldung: Er will wissen, was zwischen der Gesellschaft und ihrer ausländischen Inhaberin geschehen ist.
Und eine LLC ist keine Adresse, keine Aufenthaltserlaubnis und keine Bank. Sie erhalten eine Eintragungsurkunde und, nach einigen Wochen, eine Steuernummer. Alles Weitere sind eigene Entscheidungen eigener Anbieter.
Die fünf Schritte in der richtigen Reihenfolge
Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar, und daran scheitern die meisten Zeitpläne. Eine EIN vor der Gründung gibt es nicht, weil der Antrag den genauen Namen und den Bundesstaat der bestehenden Gesellschaft nennen muss. Ein Geschäftskonto vor der EIN gibt es praktisch ebenfalls nicht, weil jeder Anbieter die Steuernummer der Gesellschaft sehen will.
Wer den Ablauf umdreht, wartet doppelt. Wer ihn einhält, wartet einmal, nämlich beim IRS.
- Bundesstaat wählen. Für eine Einpersonen-Dienstleistung ist das in aller Regel Wyoming oder New Mexico, nicht Delaware.
- Empfangsperson bestellen. Jeder Bundesstaat verlangt eine ladungsfähige Adresse im Staat, an die Gericht und Behörde zustellen können.
- Gründung einreichen. Die Articles of Organization gehen an den Secretary of State, zusammen mit der Gebühr des Bundesstaats.
- EIN beantragen. Erst wenn die Gesellschaft existiert, kann sie eine Steuernummer bekommen. Ohne US-Sozialversicherungsnummer geht das schriftlich.
- Konto und Zahlungsdienstleister beantragen. Das ist der einzige Schritt, für den niemand ein Ergebnis zusagen kann.
Wie lange es wirklich dauert
Der Engpass steht in der vierten Zeile. Die Eintragung kann in achtundvierzig Stunden erledigt sein, und trotzdem vergehen bis zur ersten Rechnung Wochen, weil die Steuernummer fehlt. Wer das vorher weiß, plant den Start des Geschäfts anders als jemand, der mit vierzehn Tagen gerechnet hat.
Niemand kann diese Bearbeitungszeit verkürzen. Eine Beschleunigung gegen Aufpreis, die den IRS betrifft, gibt es nicht. Beschleunigen lässt sich nur, was auf unserer Seite liegt: dass der Antrag vollständig ist und beim ersten Versuch stimmt.
| Schritt | Wer bearbeitet | Übliche Dauer |
|---|---|---|
| Empfangsperson bestellen | Dienstleister | am selben Tag |
| Eintragung beim Bundesstaat | Secretary of State | wenige Werktage, je nach Staat auch am selben Tag |
| EIN mit US-Sozialversicherungsnummer | IRS, online | Minuten |
| EIN ohne US-Sozialversicherungsnummer | IRS, schriftlich | mehrere Wochen |
| Konto oder Zahlungsdienstleister | Bank oder Fintech | Tage bis Wochen, mit offenem Ausgang |
Was es kostet, ehrlich gerechnet
Kosten fallen in drei Töpfe, und Angebote in diesem Markt vermischen sie gern. Der erste Topf sind Amtsgebühren des Bundesstaats: einmalig für die Gründung, danach jährlich für den Jahresbericht. Diese Beträge gehen vollständig an den Staat und sind bei jedem Anbieter identisch, weil sie niemand festlegt außer dem Staat selbst.
Der zweite Topf ist das Honorar für die Arbeit: Einreichung, Empfangsperson, Antrag auf die Steuernummer, jährliche Meldung. Hier entstehen die Preisunterschiede im Markt, und hier lohnt der Vergleich.
Der dritte Topf wird fast immer vergessen und ist der Grund für böse Überraschungen im zweiten Jahr: Die Empfangsperson verlängert sich jährlich, der Jahresbericht des Bundesstaats kostet erneut, und die Meldung beim IRS fällt jedes Jahr an, auch wenn die Gesellschaft ruht.
- Wyoming: 100 USD Gründung, danach mindestens 60 USD jährlich zum Jahrestag der Gründung.
- New Mexico: 50 USD Gründung, danach kein Jahresbericht und keine jährliche Gebühr an den Bundesstaat.
- Delaware: 110 USD Gründung, danach 300 USD jährliche LLC-Steuer, fällig am 1. Juni.
- Florida: 125 USD Gründung, danach 138,75 USD Jahresbericht, fällig am 1. Mai.
Die vier Grenzen, über die selten gesprochen wird
Erstens die Steuer im Wohnsitzland. Eine US-Gesellschaft ändert nichts daran, wo Sie ansässig sind. Wenn Sie in Deutschland leben und dort arbeiten, entsteht der Gewinn wirtschaftlich dort, und das Finanzamt sieht das genauso. Wer eine US-LLC gründet, um in Deutschland keine Steuern mehr zu zahlen, hat ein Problem, keine Struktur. Das gehört vor die Gründung, nicht danach, und es gehört zu einer Steuerberatung.
Zweitens die Anonymität. In New Mexico stehen die Gesellschafter nicht in den Gründungsunterlagen, öffentlich sind aber die Empfangsperson und die einreichende Person. In Florida steht Ihr Name im Jahresbericht. Der IRS, Ihre Bank und Ihr Zahlungsdienstleister kennen Sie in jedem Fall. Wir nennen das deshalb nie eine anonyme LLC, weil es das nicht ist.
Drittens das Konto. Eine Gründungsagentur kann ein Konto nicht zusagen, weil die Entscheidung bei der Bank liegt. Wer sie trotzdem zusagt, verspricht etwas, das ihm nicht gehört.
Viertens die Jahrespflichten. Sie beginnen mit der Eintragung und nicht mit dem ersten Umsatz. Eine ruhende LLC ohne Konto und ohne Einnahmen muss Formular 5472 trotzdem einreichen.
Wann sich der Aufwand lohnt, und wann nicht
Der Fall, in dem eine US-LLC gut funktioniert, ist ziemlich klar umrissen: eine Person, digitale Leistungen oder Produkte, Kundschaft überwiegend außerhalb Deutschlands, Zahlungen über amerikanische Plattformen, die eine US-Steuernummer verlangen. Hier bringt die Gesellschaft Zugang und Haftungstrennung, und die laufenden Pflichten bleiben überschaubar.
Der Fall, in dem sie sich nicht lohnt, ist ebenso klar: Kundschaft ausschließlich in Deutschland, Ware mit Lager und Versand, mehrere Beteiligte, oder die Erwartung, damit Steuern zu sparen. Zwei oder mehr Gesellschafter führen ohnehin in ein anderes US-Formularwesen mit Form 1065 und Schedules K-1, was Aufwand und Risiko deutlich erhöht.
Rechnen Sie ehrlich: rund 200 bis 400 USD im Jahr an laufenden Kosten, dazu die jährliche Meldung. Wenn der Zugang, den Sie damit gewinnen, das nicht deutlich übersteigt, ist die Gründung eine teure Gewohnheit.
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Häufige Fragen
Brauche ich eine US-Sozialversicherungsnummer, um eine LLC zu gründen?
Nein. Weder für die Eintragung beim Bundesstaat noch für die EIN. Ohne SSN läuft der EIN-Antrag allerdings schriftlich statt online, und das dauert Wochen.
Muss ich für die Gründung in die USA reisen?
Nein. Der gesamte Vorgang läuft schriftlich beziehungsweise elektronisch ab. Eine Einreise ist zu keinem Zeitpunkt erforderlich.
Welcher Bundesstaat ist der richtige?
Für eine Einpersonen-Dienstleistung ohne US-Standort in aller Regel Wyoming oder New Mexico. Delaware lohnt sich vor allem für Gesellschaften, die Wagniskapital aufnehmen wollen, und kostet sonst nur mehr.
Zahle ich als Deutscher dann keine Steuern mehr?
Doch. Eine US-LLC ändert Ihre Ansässigkeit nicht. Was Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz schulden, klären Sie mit einer Steuerberatung; das dürfen und wollen wir nicht beurteilen.
Bekomme ich mit der Gründung ein US-Bankkonto?
Nein, und niemand kann Ihnen das zusagen. Über ein Konto entscheidet die Bank oder das Fintech nach eigener Prüfung. Wir erklären auf einer eigenen Seite, was üblicherweise verlangt wird und woran Anträge scheitern.
Was passiert, wenn die LLC im ersten Jahr nichts verdient?
Die Meldepflicht bleibt bestehen. Formular 5472 mit einer Pro-forma Form 1120 ist auch für eine ruhende Gesellschaft fällig; schon die Einlage bei der Gründung ist ein meldepflichtiger Vorgang.